(lifepr) Düsseldorf, 18.01.2017 - Der in Deutschland wohnende Kläger mit chilenischem Reisepass hatte eine Reise nach Chile unternommen und befand sich dort dem Weg zum Flughafen, als er überfallen und ausgeraubt wurde. Dabei wurden ihm die Flugtickets für den Rückflug nach Deutschland und sein ...