Berlin - Die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu "Problemen im Stadtbild" im Zusammenhang mit Migration stellen laut Staatsanwaltschaft keine Volksverhetzung dar. Es liege kein Anfangsverdacht gemäß Paragraf 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung vor, das Verfahren sei deshalb ...

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