
Berlin - Die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu "Problemen im Stadtbild" im Zusammenhang mit Migration stellen laut Staatsanwaltschaft keine Volksverhetzung dar. Es liege kein Anfangsverdacht gemäß Paragraf 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung vor, das Verfahren sei deshalb ...