Düsseldorf (dpa) - Im Düsseldorfer Prozess um den fristlosen Rauswurf eines rauchenden Mieters haben sich die Parteien nicht auf einen Kompromiss einigen können. Amtsrichter Tobias Rundel will daher in einer Woche (31. Juli) eine Entscheidung verkünden. Dem 75-jährigen Friedhelm Adolfs war nach 40 […] mehr

Kommentare

7blinderhuhn24. Juli 2013
@6 : Im Prinzip richtig, wäre aber interessant zu wissen, wieviele und welche Details der ganzen Geschichte es nicht in die Medien geschafft haben. Die immer wieder aufgewärmte Kurzfassung (nach 40 Jahren fristlose Kündigung mit der Begründung "Sie rauchen zu viel") bleibt auch in der n-ten Wiederholung ziemlich dürftig. Die Nummer mit der gegenseitigen (!) Rücksichtnahme soll jetzt (angeblich ganz plötzlich) nicht mehr funktionieren? Bleibt reichlich Spielraum für eigene Spekulationen.
6Chris198624. Juli 2013
@4 Wenn die Nachbarn sich dauerhaft belästigt fühlen (Er raucht ja nicht nur einmal am Tag wie man normalerweise kocht) und es auch sind kann ich die Kündigung voll und ganz verstehen. Sollen jetzt X Mietparteien Rücksicht nehmen und den Gestank ertragen oder soll er Rücksicht auf die Anderen nehmen? Rauchen in der Wohnung schön und gut aber wenn es andere dauerhaft belästigt muss eingeschritten werden. Ob das jetzt hier gegeben ist muss ein Gericht klären.
5pblaw24. Juli 2013
Wenn die Türe undicht ist und dort alles ins Treppenhaus abzieht, muss der Vermieter für dichte Türen sorgen.
4k10418324. Juli 2013
der mann hat wohl nicht jetzt erst mit dem rauchen angefangen die miese art &weise ihn jetzt aus der bude zu kriegen liegt wohl eher darin, das der mann schon so lange da wohnt&nicht so leicht zu kündigen ist, also sucht man sich einen grund wo man denkt das es dann schneller geht. was macht man denn wenn die nachbarn sich belästigt fühlen von dem was man kocht, gibts dann bald listen was man kochen darf&was nicht? na wieviel haben die nachbarn denn bekommen das sie gegen ihn aussagen??
3blinderhuhn24. Juli 2013
@2 : Falsch. Die Unverletzlichkeit der Wohnung fällt in die Privatsphäre des Bewohners, nicht des Eigentümers/Vermieters..
2Sternensammler24. Juli 2013
Eben, darum darf der Vermieter ihn aus rausschmeißen.
1quak24. Juli 2013
Solang der Staat daran verdient und das Rauchen Legal ist gilt für mich Art. 13 GG !!!!