Erfurt (dpa) - Die Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften Arzthelferin zum Schutz von Patienten ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) rechtens. Das höchste deutsche Arbeitsgericht entschied das in Erfurt in einem Fall aus Rheinland-Pfalz. Die Frau hatte argumentiert, ...

Kommentare

(7) wimola · 31. März 2023
@2 ) Das darf man doch auch. Man sollte sich dann aber auch einen Beruf suchen, der wirklich zu einem passt. Wenn berufsbezogenes, logisches Verhalten unmöglich ist, dann ist man einfach am falschen Platz.
(6) Pontius · 30. März 2023
@5 Ja etwas (abhängig vom Zeitraum zur Impfung). Zum Rest deines Posts ist neben der Wahrscheinlichkeit auch ein Problem, dass du sicherlich neben der Impfung etwas auf weitere Schutzmaßnahmen verzichtet bzw die Aufmerksamkeit darauf verringert hast.
(5) k510648 · 30. März 2023
Warum, schützen geimpfte besser? ich wurde von geimpften als geimpfter infiziert.
(4) thrasea · 30. März 2023
@2 Sie hatte ja die freie Wahl. Nur durfte sie mit ihrer Entscheidung nicht andere, besonders schutzbedürftige gefährden. Insofern eine gute und richtige Entscheidung.
(3) k254953 · 30. März 2023
ich finde das vollkommen ok. sie arbeitete schliesslich in einem beruf, wo UNBEDINGT auf diese angelegenheit geachtet werden muss. sie hat ja schliesslich viele patienten zu versorgen.
(2) veg_fly · 30. März 2023
Finde ich nicht gut, da jedem selbst überlassen ist, was in seinen Körper kommt
(1) LoneSurvivor · 30. März 2023
Sehr gut.
 
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