Berlin (dpa) - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht derzeit keine Chance für eine Grundgesetzänderung zum Bundeswehreinsatz im Inneren. Eine Ministeriumssprecherin bestätigte am Freitag einen Bericht der «Süddeutschen Zeitung», nach dem der CDU-Politiker die seit Jahren erhobene ...

Kommentare

(11) k246190 · 12. Februar 2010
der sinn des gg war ein anderer. als die brd und ddr gegründet wurden und in der brd das gg geschaffen wurde, sollte es nur bis zur wiedervereinigung gelten und danach unmittelbar!! eine verfassung ausgearbeitet werden, von ersten gemeinsamen frei gewählten parlament. das hat der kohl umgangen mit dem "beitritt" auch sollte über landesname, flagge, währung usw.abgestimmt werden.vom ganzen d volk. all das wurde ausgehebelt und ihr um eure selbstbestimmung gebracht. steht irgendwo in der präambel
(10) Stiltskin · 12. Februar 2010
Grundgesetz oder Verfassung- eigentlich ist das egal. Denn zu keiner Zeit zuvor konnten Menschen in einem Deutschen Staat mehr Freiheiten genießen. Und ob GG oder Verf.-; wichtig ist, daß politischer Extremismus, gleich welcher Coleur, in diesem Land nie wieder erstarken darf. Und deshalb sollte auch am GG nicht herumgebastelt werden, um immer weitere Rechte auszuhöhlen, oder die Bundeswehr zu einer Ersatzpolizei umzugestalten.@9: Richtig, Soldaten sind nur bedingt/ kaum als Polizei einsetzbar.
(9) dubberle · 12. Februar 2010
Bundeswehr im Inneren geht nur und ausschließlich, wenn die Soldaten bedingungslos dem Kommando der Polizei unterstellt werden und als Hilfspolizisten agieren. Dann müßte man den Einsatz der Bundeswehr im Innern auf Maßnahmen limitieren, zu denen der Polizei die Mittel fehlen (etwa schlicht zu wenig Leute, unpassendes Material...). So ein Einsatz müßte dann vom Polizeichef erbeten und vom Verteidigungsminister genehmigt werden. In dieser Form könnte man das machen.
(8) synthpower · 12. Februar 2010
@6+7: Da muss ich jetzt widersprechen. Nur weil in 146 GG das so drin steht, heißt das nicht automatisch im Umkehrschluss, dass das GG keine Verfassung ist. De facto ist das GG die Verfassung, man hat sich damals nur zur Zeit der Besatzung gegen den Begriff Verfassung entschieden. Namen sind nur Schall und Rauch. Und nach der Wiedervereinigung wurde das GG zur Verfassung aller Deutschen, auch wenn es weiterhin GG heißt. <link>
(7) Exil-Soldier · 12. Februar 2010
@zordrag ... Besser hätte ich es auch nicht schreiben können... aber leider Glauben eben noch viel zu viele das WIR eine "richtige" Verfassung haben wie ärmlich ... edit ... trotzdem "MUß" eine Verfassung vom ganzen deutschen VOLK gewählt werden!!! was bekanntlich nie geschehen ist... PS: nicht immer Westdeutsch Denken auch mal Gesamtdeutsch ;o)
(6) zordrag · 12. Februar 2010
@5 da muss ich wiedersprechen. per definition ist das GG KEINE verfassung. siehe dazu auch artikel 146 GG: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. damit ist im GG ganz klar ausgedrückt, das eine Verfassung noch fehlt.
(5) crazybodo · 12. Februar 2010
@3 Das GG ist die Verfassung falls du es nocht wusstest.
(4) hansdiewurst1 · 12. Februar 2010
Die Bundeswehr hätte doch gar kein Personal mehr für Einsätze im Inland - die sind doch alle in entferntesten Ländern unterwegs und schützen uns dort...
(3) k293295 · 12. Februar 2010
Wann kriegen wir endlich mal wieder nen Innenminister, der mit dem GG nicht umgeht wie mit der Satzung vom Karnickelzüchterverein? Daß wir keine Verfassung haben, gibt denen noch lange nicht das Recht, am Ersatz rumzuschrauben, wie's ihnen grad in den Kram paßt!
(2) k4286 · 12. Februar 2010
Er halte eine Verfassungsänderung zwar für richtig, sehe im Bundestag aber "NOCH" nicht die dafür notwendige Zwei- Drittel-Mehrheit. Bis dahin ist der Bundeswehreinsatz im Inland vorerst vom Tisch! Artikel 2 Absatz 2 “Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet bei: c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen”.
(1) Gertrud · 12. Februar 2010
diese cdu ist was schlimmes. sowas darf man nicht mal andenken!
 
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