Berlin (dts) - Ein halbes Jahr nach seinem Inkrafttreten hat es offenbar keine gravierenden Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz: NetzDG) gegeben, mit dem Betreiber von sozialen Netzwerken zur Löschung von strafbaren Inhalten verpflichtet werden. Das geht aus eine Antwort der ...