Düsseldorf, 06.08.2025 (lifePR) - Weil ein Halter die Behörden bei der Ermittlung eines Fahrsünders nicht unterstützt, muss er jetzt 18 Monate lang ein Fahrtenbuch führen. Eine E-Mail, die er schon drei Tage vor den Verkehrsverstößen schickte, wollte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – sowie die […] mehr

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