Ist schon interessant, wie aus einer ca. 70-seitigen Begründung der Staatsanwaltschaft hier eine halbe A4-Seite News wird. Vor allem Kapitel 4.6 der Begründung ist da aus meiner Sicht sehr ausführlich. Und man darf nicht vergessen, dass sich die Staatsanwaltschaft an die damaligen Erkenntnisse in Bezug auf Corona und die Ausbreitung halten muss und nicht das heranziehen darf, was jetzt bekannt ist. Ich glaube, das ist besonders schwer.
@3
Für mich ist der Zusammenhang zwischen Krankheit und Mitwilligkeit schwierig. Ist es mutwillig, wenn mich jemand mit Schnupfen ansteckt? Wohl kaum. Dann ist das bei anderen Krankheiten auch nicht nachweisbar.