Leipzig (dpa) - Opfer des Staatsdopings in der DDR haben nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keinen zusätzlichen Anspruch auf Entschädigungen. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage einer früheren Kanu-Sportlerin auf sogenannte verwaltungsrechtliche ...

Kommentare

(3) MrBci · 28. März um 08:41
Ich finde das Urteil angemessen und vor allem zeitgemäß
(2) Polarlichter · 28. März um 08:29
Eine nachvollziehbare Begründung.
(1) mipoh · 28. März um 08:25
Ich finde auch, politische Verfolgung ist ein sehr großer und in diesem Fall unangemessener Ausdruck.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News