Saarbrücken (dpa) - Wer mit einem neuen Partner zusammenlebt, verliert den Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Partner - auch wenn er noch nicht geschieden ist. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken hervor. Nach dem Richterspruch wäre es für den ...

Kommentare

(2) k293295 · 11. September 2009
Ok, diese "Dame" war aber auch besonders dumm UND besonders dreist. Die EXen, die nen neuen Kerl haben, der zum Schein ne eigene Wohnung hat, und weiterhin gemütlich ihren Ex-Mann rupfen, kommen weiterhin damit durch.
(1) stutti · 11. September 2009
Klar, ein Haus kaufen, und der Ex solls bezahlen! Nix gibts!
 
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