Saarbrücken (dpa) - Wer mit einem neuen Partner zusammenlebt, verliert den Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Partner - auch wenn er noch nicht geschieden ist. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken hervor. Nach dem Richterspruch wäre es für den ...