Chemnitz (dpa) - Bei einem Anti-Terror-Einsatz in Chemnitz hat sich der Sprengstoffverdacht nach Angaben der Bundesanwaltschaft nicht bestätigt. Wie die Behörde mitteilte, gab es zuvor Anhaltspunkte, dass der Verdächtige Sprengstoff besitzen könnte. Ein Spezialeinsatzkommando des Landeskriminalamtes […] mehr

Kommentare

2HansDampf4914. Februar 2017
@1 Natürlich darf er das, wenn er nichts verbrochen hat.
1k4056114. Februar 2017
und darf weiter unbehelligt durch meine Stadt ziehen, ich bekomme echt die Krise !