Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine blinde Patientin keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat, nachdem ihr die Aufnahme in eine Rehaklinik verweigert wurde. Das teilte der BGH am Donnerstag mit. Die Klinik hatte die Aufnahme […] mehr

Kommentare

2nadine2113vor 5 Minuten
Das ist die "soziale" Marktwirtschaft. Unfassbar!
1TariNarmolanyavor 26 Minuten
Unfassbar! Da muss der Gesetzgeber ran