Augsburg (dpa) - Im Streit um den angeblich teuersten Teppich der Welt muss ein Augsburger Auktionator keinen Schadenersatz zahlen. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg wies am Freitag die Klage der früheren Besitzerin ab. Die ältere Dame hatte von dem Auktionshaus knapp 350 000 Euro ...

Kommentare

(8) TILK · 27. Januar 2012
@1@2: Die 350k € sind noch immer völlig unrealistisch. Ihr vergleicht hier irgendein Hinterweltler Auktionshaus mit DEM bekanntesten der Welt. - Der Vorwurf an den Auktionator ist, als ob man einem Makler vorwirft, nicht nach Goldandern gesucht zu haben. Klar ist es scheiße für die Frau, aber der Auktionator kann nicht jeden dahergelaufenen 900€ Teppich 5h auf Fußabdrücke von Jesus untersuchen. @7: Du hättest natürlich das Preisschild gelesen... ;)
(7) Spock-Online · 27. Januar 2012
@3 Auktionatoren sind zwar nicht immer vereidigte Sachverständige (geht auch nicht bei x Themen), aber sie müssen alle Sachkundeprüfungen und einen Sachkundenachweis erbringen und das auch noch regelmäßig. Solche Fehler dürfen bei einen Auktionator eben nicht vorkommen. Man kann sich mal um 1.000 Euro vertun oder um 100 Jahre rauf/runter, aber nicht um sieben Millionen. Ich vermute eher, der hat absichtlich "gepatzt" und über Strohmänner den Jackpot kassiert. Ein Fehler war das nicht.
(6) mauntzi · 27. Januar 2012
genau. habe das buch in google eingeben und hätte es sofort um 1795 dollar kaufen können. als ordentlicher auktionator, hätte ich die dame an ein qualifiziertes anderes unternehmen verwiesen
(5) 2fastHunter · 27. Januar 2012
@1 und @2: Was ist an dem Urteil unfair oder falsch? Die Frau wurde nicht gezwungen ihren Teppich da zu versteigern. Erst recht nicht, nachdem sie darauf hingewiesen wurde, dass das Auktionshaus nicht wirklich Ahnung von Teppichen habe. Da hätte die Frau sich ein anderes Haus suchen müssen. Und im Umkehrschluss: Was kann der Auktionator dafür und wieso sollte er jetzt in die vermutliche Insolvenz gehen, nur weil die Tussi den Hals nicht voll bekommt? Fragt sich wer die eigentlichen Bonzen sind.
(4) Malwasandres · 27. Januar 2012
Erstens: Die Verkäuferin hat selbst nicht gewusst, was sie da in den Händen hielt. Zweitens: In der entsprechenden Fachliteratur spielt der Teppich keine Rolle. Drittens: Der Auktionator ist seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen. Viertens: Selbst Christies veranschlagte lediglich 300 TEUR - Alles richtig gelaufen also
(3) ichundich · 27. Januar 2012
@2 das ist zu einfach. der auktionator ist sicher kein vereidigter gutachter. man müsste seine AGBs anschauen. und wer will dann für so einen seltenen fall eine(betriebshaftpflicht-)versicherung abschliessen/gewähren. usw.
(2) quak · 27. Januar 2012
Iich finde, das der Auktionator, grob fahrlässig handelte. Wenn er keinen plan hat, soll er Eier verkaufen. Deutsches Recht..... wenn das einem Bonzen passiert wäre, hätt er warscheinlih recht bekommen.
(1) Ronja · 27. Januar 2012
Sehr unfaire Entscheidung! Aber wie immer, die die eh nix haben, ziehen die "Ars..-Karte".
 
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