
Karlsruhe (dpa) - Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das oberste deutsche Zivilgericht wies die Revision einer Sparkassen-Kundin zurück. Klägerin Marlies Krämer fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie «Kunde» oder
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