München (dts) - Wenn der Nachwuchs erkrankt ist und das Ende der Erkrankung nicht absehbar ist, fällt bei der Familienkasse eine Einstufung als "ausbildungsplatzsuchendes Kind" aus. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits vor einigen Wochen entschieden, wie erst jetzt bekannt wurde. Im konkreten […] mehr

Kommentare

3k6393225. Februar 2021
Naja, das mit der Behinderung ist ein deutlicher Fingerweis. Vermutlich läufts dann auf Erwerbsunfähigkeit hinaus.
2Devil-Inside25. Februar 2021
Um was für eine Krankheit gehts da? Wenn ein Kind nen Unfall hatte und irgendwie neu sprechen lernen muss, zählt dann die Behinderung, oder wie? Wird dann der Zeitraum des Bezugs um diese "Lückenzeit" verlängert?
1DJBB25. Februar 2021
jetzt beweis mal das die Erkrankung ein absehbares ende hat