(lifepr) Düsseldorf, 03.12.2014 - Der BGH hat eine Klausel eines Mobilfunkanbieters für unwirksam erklärt, mit der das Unternehmen für eine SIM-Karte 29,65 Euro Pfand verlangte. Die Summe sollte als «Schadensersatz» einbehalten werden, wenn ein Kunde die Karte nach einer Kündigung nicht innerhalb ...