Berlin (dts) - Die Berliner Staatsanwaltschaft wird kein Ermittlungsverfahren gegen das "Wahlkämpfer-Lied" auf der Homepage der rechtsextremen NPD einleiten. Das berichtet der "Tagesspiegel" unter Berufung auf die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Simone Herbeth. Das Lied habe demnach "nicht ...

Kommentare

(3) Stiltskin · 03. August 2009
Tja, unsere Antidemokraten von der NPD machen sich die Gesetze die auch für sie gelten, zu Nutzen. Ob es sich um gesunden Menschenverstand handelt, oder um eine Aktion, die gerade noch mit den Grundsätzen der Gesetzedieses Landes zu vereinbaren ist, darüber kann man streiten. Und das Gericht hat diese Aktion gerade noch so als rechtmäßig erachtet. Dass die NPD letztlich aber nur ihr 'Recht' sieht, und mit gleichen Rechten für alle nix am Hut hat, sollte außer für Träumer, für alle klar sein.
(2) k64014 · 03. August 2009
@1: kommst du dir nicht selber dumm vor, dich mit so einer fadenscheinigen Argumentation aus der Affäre ziehen zu wollen? Jeder der nur einen Funken Verstand hat wird doch wohl wissen, welcher Person des öffentlichen Lebens diese Zeile des "Lieds" gewidmet ist -,-
(1) Gurkengau · 03. August 2009
Lüge! Im Lied heißt es "Friedmann". Wüsste nicht das der Name schon rechtlich geschützt ist?! Da machen sich die Volksverräter-Bande und ihre Helfershelfer wieder mal zum Affen. Na diesmal hat die Staatsanwaltschaft wenigstens einen Funken gesunden Menschenverstand eingesetzt und die Ermittlungen abgelehnt. Ein Affentheater sonders gleichen.
 
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