
Wiesbaden, 04.02.2026 (lifePR) - Beim Kauf einer Kapitalanlage denken viele Erwerber zuerst an Lage, Zustand und Mietrendite. Ein Faktor wird dabei oft übersehen: die Kaufpreisaufteilung. Denn steuerlich abschreiben lässt sich nur der Gebäudeanteil – der Wert des Grundstücks bleibt bei der Absetzung
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