(lifepr) Düsseldorf, 28.11.2014 - Klarer Fall: Nachdem ein Urteil Hundehaare im Treppenhaus erlaubt (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 33 C 2792/11), muss es bei Katzenhaaren ja ebenso sein. Oder? Keineswegs. Die ARAG Experten verweisen auf ein Urteil, in dem einer Mieterin die Haltung der bereits ...