
Zum Schutz der heimischen Kartoffelernte hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine bemerkenswerte Notfallzulassung ausgesprochen. Diese erlaubt die temporäre Anwendung von bereits zugelassenen Pflanzenschutzmitteln für 120 Tage, um der rasch zunehmenden Bedrohung
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