Bonn - Das Bundeskartellamt ermittelt wegen erster Verstöße gegen die neue Regel, wonach Tankstellenbetreiber nur noch einmal täglich um 12 Uhr die Benzinpreise anheben dürfen. Es gehe dabei vor allem um Uhrzeitverstöße, also verspätete Preiserhöhungen, sagte ein Kartellamtssprecher der "Bild" […] mehr

Kommentare

1slowhandvor 9 Stunden
>> "Ein bloßer Preisanstieg begründet noch keinen Kartellrechtsverstoß", sagte der Sprecher. Entscheidend sei, ob sich Preise durch den Ölmarkt erklären lassen oder Wettbewerbsprobleme vorliegen. << So lange sich die großen Spritkonzerne einig sind wird da sich nicht viel tun.