Karlsruhe - Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines verurteilten früheren Finanzbeamten, der als Schlüsselfigur in dem Komplex gilt, zurückgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ...

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