Karlsruhe - Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines verurteilten früheren Finanzbeamten, der als Schlüsselfigur in dem Komplex gilt, zurückgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ...