Karlsruhe/Berlin (dpa) - Die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags - und wirft auch für das Bundesverfassungsgericht Fragen auf. Es bedürfe genauerer Prüfung, ob die Fraktion in ihren Rechten ...

Kommentare

(10) Mehlwurmle · 01. Juni 2020
Brandner unterlag bestimmt einem Irrtum, als er sich zum Ausschussvorsitzenden wählen lies. Der dachte bestimmt im Rechtsausschuss geht es um den rechten Ausschuss.
(9) Urxl · 29. Mai 2020
@8: Das ist ja eher Theorie denn Praxis.
(8) Pontius · 29. Mai 2020
@4 War mir klar ;) Brandner könnte aber noch Vizepräsident des Bundestages werden *grübel*
(7) wimola · 29. Mai 2020
Das freut mich ungemein.
(6) k33620 · 29. Mai 2020
Tja, doof gelaufen, was?
(5) Folkman · 29. Mai 2020
Bin gespannt, ob sie jetzt die nächste staatliche Institution verächtlich machen, wie kürzlich schon den Verfassungsschutz, als der sich entschied, den rechtsextremen Flügel zu überwachen. Gehört halt alles zum Geschäftsmodell...
(4) BranVan · 29. Mai 2020
@2 Na der ist kein BT-Abgeordneter aber Dein Kommentar hat trotzdem den "Lustig"-Stempel verdient.
(3) Marc · 29. Mai 2020
Will sich die AfD mal wieder als Opfer präsentieren...
(2) Pontius · 29. Mai 2020
Kalbitz wäre doch eine Alternative
(1) FichtenMoped · 29. Mai 2020
«Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter ... » Da kann die AfD noch so lange rumopfern wie sie will. Wenn ein Ausschuss jemand anderen bestimmt, dann kann der das machen. Ich bin gespannt, wie das BVG das sieht und wie die AfD danach noch mehr rumopfert.
 
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