
Karlsruhe (dts) - Pauschale Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter sind verfassungswidrig. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar hervor, welcher am Donnerstag
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