Karlsruhe (dpa) - Nach dem Aus für das umstrittene Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht zeichnet sich neues Gezerre um die milliardenschwere Familienleistung ab. Das CSU-regierte Bayern will die monatlich 150 Euro für Kleinkinder in Eigenregie weiterzahlen - und fordert dafür Geld vom ...

Kommentare

(19) baffi · 21. Juli 2015
@18: Ich war und bin aus politischen Gründen gegen das Gesetz. Das ändert aber nichts daran, dass ein Gesetz, wenn es denn mal in der Welt ist, seinem Sinn und Zweck nach angewandt werden muss. Dass die politischen Parteien (alle!) sich in den letzten Jahren immer mal wieder über das wichtigste (Grund-)gesetz hinwegsetzen wollten, ist schlimm genug. Die Koalition wurde ja auch in diesem Fall vorher gewarnt, dass die Regelung nicht in Ihre Kompetenz fällt. Aber die CSU interessiert das ja nicht.
(18) Triple-A · 21. Juli 2015
@17 die frage kannst du dir sicher selbst beantworten - weil diese kinder noch schlechter in unsere gesellschaft zu integrieren sind und noch weniger deutsch lernen werden (von sitten + gebräuchen ganz zu schweigen). wenn dir das gefällt, dann hat die csu ja alles richtig gemacht. glückwunsch. darüber hat heute aber das gericht nicht entschieden, sondern nur über die finanzierungskompetenzen.
(17) baffi · 21. Juli 2015
Von den "bildungsfernen Schichten" habe ich tatsächlich etwas gehört. Die Ausländer habe ich vielleicht nur überhört. Mag sein. Das ändert aber nichts daran, dass die verlinkten Statistiken diese Aussage nicht belegen. Wenn es welche gibt, die das tatsächlich tun, bin ich der letzte der sich der Realität gegenüber verschließt. Aber selbst wenn das so sein sollte: Was wäre eigentlich schlimm daran, wenn Ausländer ihre Kinder zu Hause erziehen möchten? Genau das wollte die CSU doch fördern?
(16) smailies · 21. Juli 2015
@15: Hab ich nie bestritten. Es ist eben 1. so, dass Ausländer-Eltern tendentiell seltener 2 AN stellen, 2. geringer-verdienende - eigentlich logischrweise - ebenso. Folglich sind diese Menschen überproportional am Betreuungsgeld interessiert und werden finanziell dadurch geförderrt. Ob sie sonst ihre Kinder in eine Kita/... gäben halte ich für fraglich. Denn ich schicke mein Kind in die Kita, weil beide arbeiten.
(15) Triple-A · 21. Juli 2015
@14 es ist schon interessant, dass sich sofort leute aufgerufen fühlen die zahlen infrage zu stellen. hättest du heute tagesschau angesehen, dann hättest du erfahren, dass das betreuungsgeld überproportional von ausländern + "fernen bildungsschichten" beantragt wurde. dies ist nichts geheimes, sondern schon immer bekannt und hat nur in "bestimmten köpfen" etwas mit stimmungsmache zu tun - realitäten + wahrheiten muss man schon akzeptieren, wenn sie auch nicht ins eigene (wirre) weltbild passen.
(14) baffi · 21. Juli 2015
@13: Die Statistik von smailies zeigt nur, dass in NRW und Bayern die meisten Menschen leben.. Dass dort auch mehr Anträge (in absoluten Zahlen) auf Betreuungsgeld gestellt werden, als in Ländern mit weniger Menschen ist völlig klar. Dass in diesen Ländern auch mehr Ausländer (in absoluten Zahlen) wohnen als in kleineren Ländern ebenso. Ob aber Ausländer tatsächlich vermehrt Betreuungsgeld beantragen/ bzw. beziehen dazu sagt der Vergleich Deiner beiden Statistiken überhaupt nichts...
(13) Marcoblue · 21. Juli 2015
@12: Beide Statistiken geben absolute Zahlen an und sind somit vergleichbar. Gerne kannst du die Zahlen realtiv zur Bevölkerungsanzahl aufarbeiten und uns dann hier dein Ergebnis mitteilen. Ich glaube aber nicht, dass du das tun wirst, da dort vermutlich nicht das bei rauskommt was du dir erwünschst!
(12) smailies · 21. Juli 2015
@10 @11: Und völlig baff ist man dann, wenn man auch noch DIE Statistik daneben stellt... <link> Von daher, behalt dir lieber deine eindimensionale Stimmungsmache!
(11) Triple-A · 21. Juli 2015
@10 schlau :-) und erschreckend zugleich
(10) Marcoblue · 21. Juli 2015
Ist schon mal jemandem aufgefallen, dass die beiden folgenden Statistiken sehr ähnlich aussehen? <link> <link>
(9) k251998 · 21. Juli 2015
Der Horst wird sich mit seinem Angebot, das Betreuungsgeld als Landesmitteln allein zu zahlen auf Dauer sehr schwer tun. Denn dann werden viele Migrantenfamilie wegen des Betreuungsgeldes gezielt nach Bayern gehen - und genau dieser Minderheit gönnt die CSU keinen Euro.
(8) 2fastHunter · 21. Juli 2015
Na fein. Soll die CSU es doch in Bayern auf Landesebene einführen. Die anderen Länder dürfen das Geld gerne in den Kita-Ausbau investieren. Ist ja Ländersache :) Bayrische Muttis an den Herd! ^^
(7) tastenkoenig · 21. Juli 2015
Hamburg hatte in der Klage auch inhaltlich argumentiert, nicht nur formal. Leider (verständlicherweise) sah das Gericht keine Notwendigkeit, auch diese Argumente zu bewerten, nachdem das Gesetz schon die formale Latte gerissen hatte. Das wäre noch weitaus interessanter gewesen. Insgesamt aber immer wieder erstaunlich und erschreckend, wie man immer wieder um des Koalitionsfriedens Willen rechtlich höchst wackelige Projekte umsetzt.
(6) Mueller007 · 21. Juli 2015
Der Horstl hat ja schon ein eigenes Landesbetreuungsgeld für Bayern angekündigt, und das fällt dann bestimmt dreimal so hoch aus, weil er hier die uneingeschränkte Macht hat.
(5) Triple-A · 21. Juli 2015
@4 es wurde eine rein formale entscheidung zur finanzierungs-kompetenz gefällt. das gericht hat sich aber nicht damit befasst, ob der inhalt des gesetzes einen "schnapsidee" ist oder nicht (so wie du es schreibst). vielleicht reden wir nur aneinander vorbei - meinen aber das selbe.
(4) Irgendware · 21. Juli 2015
@3: Natürlich wurde das Gesetz kassiert, es wurde nicht über Finanzbeziehungen verhandelt, sondern darüber, ob der Bund ein solches Gesetz überhaupt hätte erlassen dürfen. Der Bund hat sich in die Länderkompetenz eingemischt und das wurde als nicht rechtens erklärt. Die Länder sollen selbst entscheiden können, ob sie sowas wie ein Betreuungsgeld anbieten wollen, oder mit dem Geld lieber etwas Anderes sinnvolles im Bildungssektor anfangen.
(3) Triple-A · 21. Juli 2015
@2 endlich einer, der die entscheidung versteht - weder wurde etwas "kassiert", noch wurde etwas für nicht rechtens erklärt - die leistung selbst stand überhaupt nicht zur debatte, sondern nur wer sie zu zahlen hat.
(2) Laewateinn · 21. Juli 2015
@1 Karlsruhe hat ja nicht die Idee verworfen, sondern das Gesetz aus Formalitätsgründen zurückgerufen. Der Bund hat sich nicht in die Angelegenheiten der Länder ein zu mischen. Lustigerweise rufen die selben Länder nach mehr Geld vom Bund, um KiTas aus zu bauen oder um Unis, BaFög etc. zu finanzieren. Daher stellt sich schon die Frage, ob es denn überhaupt noch sinnvoll ist, dass Bildung reine Ländersache ist.
(1) Irgendware · 21. Juli 2015
Na also geht doch! Wiedermal wurde eine CSU-Schnapsidee kassiert. Dann sollte Bund die dafür verwendeten Mittel jetzt einfach den Ländern zur Verfügung stellen. Die Länder können dann selbst entscheiden, ob sie damit das KiTa Angebot verbessern möchten, oder das Geld direkt auszahlen (so wie es wohl Bayern anstrebt)
 
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