
Ein bemerkenswerter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sorgt für Aufsehen: Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist nicht verpflichtet, vorläufige Ergebnisse der Tierschutzpartei in seiner Berichterstattung zur Brandenburg-Wahl hervorzuheben, sofern diese nur geringe Wahlergebnisse erzielt.
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