@
2: Wenn wir anfangen, einer Bevölkerungsgruppe die Menschenrechte abzuerkennen, sind wir ganz schnell wieder da, wo wir 1933 - 45 waren. Wenn dieser Damm einmal bricht, wird alles überflutet. Sieht man doch an den Zensur-Gesetzen. Einmal ins Rollen gebracht, hält solche Steine nichts mehr. Also: Wehren wir den Anfängen! @
3: Genau DAS fordert das BVerfG für die Sicherungsverwahrung. Die Verhältnismäßigkeit der Strafen liegt echt im Argen, war hier aber nicht Verfahrensgegenstand.