Karlsruhe (dpa) - Das NPD-Verbotsverfahren ist einen wichtigen Schritt weiter: Es scheitert diesmal nicht von vornherein an Informanten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei. Das Bundesverfassungsgericht sehe in diesem Punkt nach gründlicher Prüfung keine Verfahrenshindernisse. Das […] mehr

Kommentare

4baffi03. März 2016
Das "Gute" an dem Verfahren ist, dass wir nun endlich erfahren werden wie einfach oder schwierig so ein Parteiverbot in Deutschland/Europa nun wirklich ist. Vielleicht werden sich die Politiker dann endlich mit den Gegnern auseinandersetzen, statt ihre Energie in so eine Klage zu investieren. Die Sympathisanten einer solchen Partei kann man evtl. auch durch Argumente überzeugen, die "Hardliner" hingegen vermutlich auch nicht durch ein Verbot.
32fastHunter02. März 2016
Tatsache ist aber, dass sie nicht an der Hürder scheiterten, sondern Einzogen und somit diese Partei ihre Kampagnen und Aktivitäten (und private Küchenstudios) durch Steuergelder mitfinanziert bekam. Und wer sagt denn, dass man gegen die AfD nicht auch ein Verfahren anstreben kann? ;)
2tastenkoenig02. März 2016
Die Frage ist nicht unbegründet, kommt aber viel zu spät. Seit der Antrag gestellt wurde gilt eigentlich nur noch "Augen zu und durch", sonst profitiert die NPD davon enorm.
1k41681702. März 2016
Hmm. Wie schlau ist dieses Verbot am Ende wirklich? Eine verbotene Partei wandelt Mitglieder und Anhänger ja nicht um. Man muss schon fast froh sein, wenn n Paar Stimmen an die 5%-Hürde verschenkt werden. Wenn die jetzt noch zusätzlich auf die AFD verteilt werden ist das sicher unangenehmer. Oder will man da das nächste Verfahren einleiten?