Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der Bevorzugung von Firmenerben bei der Erbschaftsteuer erkennen lassen. Besonders scheinen den Richtern die Gründe für die Privilegierung sowie deren Ausgestaltungen zu ungenau zu sein, wie in der Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe […] mehr

Kommentare

2TILK09. Juli 2014
@1 : Doofe Frage: Warum darf bereits versteuertes Geld nicht noch einmal versteuert werden? Du sagst das als ob extra ein Artikel im Grundgesetz stünde, der genau das verbietet. - Moralisch finde ich Erbschaftssteuer sogar wichtig. Kinder haben sowieso schon extrem unfaire startbedingungen abhängig davon, ob ihre Eltern ein gutes Netzwerk haben und überhaupt anständige Eltern sind, ohne Erbschaftssteuer häuft ein Mensch unmengen Geld an und versorgt dann damit zig Generationen, die nichts leisten
1chrisiwe08. Juli 2014
rechtlich ist dies aber eine Steuer auf bereits versteuertes Geld, also hat der Staat rechtlich gesehn gar keinen Anspruch darauf, und diese Steuer muss komplett abgeschafft werden