
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Schlussstrich unter die Ereignisse der Berliner „Pannenwahl“ von 2021 gezogen. In seiner Entscheidung lehnte das höchste deutsche Gericht eine Verfassungsbeschwerde im Hauptsache-Verfahren ab, da diese als unzulässig befunden wurde. Der Kern der Beschwerde
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