
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gekippt. Sie seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, teilte das Gericht am Dienstag mit. Man habe sie wegen fehlender Bundeskompetenz für die konkreten Regelungen für nichtig erklärt. Die
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