Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Einstufung von Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als politische Beamte gekippt. Die Karlsruher Richter erklärten am Donnerstag die entsprechende Passage des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig. ...