Karlsruhe (dts) - Die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl in Deutschland ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschieden die Karlsruher Richter am Mittwoch. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle begründete das Urteil damit, dass die […] mehr

Kommentare

1Folkman26. Februar 2014
Trotz berechtigter Kritikpunkte bedeutet es auf jeden Fall auch ein Stück mehr Demokratie, wenn man Wähler "sonstiger Parteien" nicht mehr einfach so von der Oberfläche putzen kann. Das althergebrachte Machtgefüge gerät gehörig ins wanken. Fürchten müssen sich aber v.a. die großen Parteien, wenn sich etwa die kleineren zusammentun...