
Karlsruhe (dts) - Die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl in Deutschland ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschieden die Karlsruher Richter am Mittwoch. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle begründete das Urteil damit, dass die
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