
Karlsruhe (dts) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Mordurteil im Verfahren gegen zwei Berliner Raser aufgehoben. Die Verurteilung wegen Mordes habe keinen Bestand haben können, "weil sie auf einer in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaften Grundlage ergangen ist", so die Karlsruher Richter am
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