Karlsruhe (dts) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Mordurteil im Verfahren gegen zwei Berliner Raser aufgehoben. Die Verurteilung wegen Mordes habe keinen Bestand haben können, "weil sie auf einer in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaften Grundlage ergangen ist", so die Karlsruher Richter am […] mehr

Kommentare

3suse9901. März 2018
Das war leider von vorneherein klar, dass das Mordurteil keinen Bestand haben würde. Es war ein Versuch, in einem ganz bestimmten Moment des Rennens eine Tötungsabsicht zu unterstellen, aber der BGH musste das Urteil diesbezüglich aufheben. Mal sehen, wie es nun weiter geht. Immerhin ist die Körperverletzung mit Todesfolge noch auf dem Tisch und es kann sich niemand mehr rausreden, dass so etwas nicht immer möglich sei. Der Tod wird wissentlich in Kauf genommen von solchen Id**ten.
2slowhand01. März 2018
Das wird nun sicher keine Rennen mehr verhindern.
1k38074801. März 2018
sehr schade