Karlsruhe (dts) - Das im Jahr 2017 neu gestaltete Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor. Demnach ist der Gesetzgeber zwar grundsätzlich befugt, die inländische […] mehr

Kommentare

2k51752329. März 2023
Klingt so, als wenn der Gesetzgeber schlampig gearbeitet hat.
1k51368029. März 2023
"in jeder Hinsicht verfassungsgemäße Regelung" Und wie sieht diese Regelung aus? Diejenigen z. B. erst gar nicht einreisen lassen?