
Karlsruhe (dpa) - Die SPD muss kein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts gegen ihren geplanten Mitgliederentscheid zum Koalitionsvertrag mit der Union befürchten. Das oberste deutsche Gericht hat fünf Anträge gegen die Mitgliederbefragung ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Das ...