Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag eines jordanischen Kleinkindes auf Gestattung der Einreise stattgegeben. Die Bundesrepublik sei verpflichtet, das Kind, in dessen Namen das Verfahren läuft, einreisen zu lassen, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. Die ...

Kommentare

(8) Mehlwurmle · 14. August 2025
Wenn ich aus einem Land fliehe, wo mir Verfolgung oder Tod droht kann sterben wer will, kein vernünftiger Mensch würde dahin auch nur kurzzeitig zurückkehren, wenn die Gefahr noch besteht. Da die Betroffenen offenbar jedoch von den jordanischen Behörden unbehelligt ein- und ausreisen konnten, dürfte ein notwendiger Schutz zumindest in Frage gestellt sein. Und dann haben sie auch noch eine Terrororganisation unterstützt...
(7) Sonnenwende · 14. August 2025
(2) Was die Sicherheitsbedenken gegen die Eltern anbetrifft: sie sollen in D Samidoun unterstützt haben, zu einem Zeitpunkt, als diese Vereinigung noch nicht verboten war. In unserem Land haben alle Menschen - auch nicht-Deutsche - Die gleichen Rechte und so gilt auch hier die Unschuldsvermutung solange kein Richter hier ein Urteil gefällt hat.
(6) Sonnenwende · 14. August 2025
@5 Aus der News ist nicht erkennbar, ob einer der Eltern bzw. sogar beide in Jordanien geblieben sind. Auch sonst ist dazu im Internet nur zu finden, dass sich die Mutter zwischenzeitlich in D aufgehalten haben soll, es ist nicht einmal bekannt, ob sich nicht auch der Junge in D befindet. Solange es darüber aber keine Informationen gibt, sind deine Vermutungen in der Richtung Unterstellungen, die ich übrigens persönlich nicht nachvollziehen kann und auch kein Verständnis für so etwas habe. (2)
(5) Mehlwurmle · 14. August 2025
@4 : Die Sicherheitsbedenken der Behörden gegen die Eltern werden ja nicht einfach so aufgetaucht sein. Vielleicht wäre das Kind für die Pläne der Eltern nur hinderlich gewesen.
(4) Sonnenwende · 14. August 2025
(2) warum die Eltern denn ohne das Kind nach Deutschland zurück gereist sind bzw. ob sie überhaupt zurück gereist sind. Mindestens einer der beiden Elternteile hätte dann bei dem Kind in Jordanien bleiben müssen aus meiner Sicht, ich hätte mein 2-jähriges Kind niemals in so einer Situation im Stich lassen können (ich würde sie selbst heute mit 25 nicht so im Stich lassen, aber schon gar nicht so klein). Auch dann nicht, wenn ich es bei den Großeltern z.B. in guter Obhut gewußt hätte.
(3) Sonnenwende · 14. August 2025
Wenn die Eltern klug und/oder gut beraten sind, haben sie sich die Reise nach Jordanien ohnehin vorher vom Bamf genehmigen lassen. Zum Inhalt der News: das macht mich jetzt fassungslos. Wie kann man einem unter 2-jährigen Kind die Einreise verweigern? Die Begründung ist so billig, und das ganze ist so menschenfeindlich. Sicherheitsbedenken gegen das Kind werden ja wohl nicht bestanden haben, ich hab noch nie was von 2-jährigen Terroristen gehört. Allerdings würde mich genauso interessieren, (2)
(2) thrasea · 14. August 2025
@1 Von Urlaub steht nichts in der Meldung. Es kann legitime Gründe für eine Reise geben, z. B. schwere Krankheit oder Tod einer/s nahen Familienangehörigen. Aus diesem Grund "müssen" Menschen nach einer solchen Reise nicht den Schutztitel verlieren, wie du schreibst. Es findet eine Einzelfallprüfung der Ausländerbehörde oder des BAMF statt. Dabei *kann* der Schutzstatus entzogen werden.
(1) Mehlwurmle · 14. August 2025
Müssten die Eltern nicht sowieso das Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie Urlaub in der Heimat die sie angeblich verfolgt machen?
 
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