Karlsruhe (dpa) - Der Sender sitzt in einem schwarzen Kunststoff-Kästchen am Knöchel: Seit inzwischen zehn Jahren können aus der Haft entlassene Straftäter mit einer elektronischen Fußfessel rund um die Uhr überwacht werden. Aber ist das überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar? Das […] mehr

Kommentare

8Sansi05. Februar 2021
@7 Das funktioniert nicht, holt man sich einfach ein 2tes Smartphone und lässt das mit der APP zu Haus: Wie brav man dann ständig zu Hause ist während man weitere Straftaten begeht....lol
71excalibur105. Februar 2021
Warum Fussfessel. Wir sind im 21 Jahrhundert. Smartphoneapp!
6Sansi04. Februar 2021
Wer die Rechte und die Unversehrtheit seiner Mitmenschen nicht achtet, also in deren Grundrechte gewaltsam eingreift, hat meiner Meinung nach auch kein Recht für sich selber eben dieses Grundrecht zu fordern.
5itsMike04. Februar 2021
Das Gefängnis vorher war ein noch viel größerer Eingriff in ihre Grundrechte. Der ist sogar gewollt. Gefangene haben ihre bürgerlichen Rechte verwirkt und dürfen z.B. auch nicht wählen.
4ticktack04. Februar 2021
"Die Überwachung greife zwar tief in Grundrechte ein..." Es ist ein Eingriff, den Google, Amazon und Co. ständig vornehmen. Bis hin, dass Alexa mitbekommt, was im Schlafzimmer los ist. So wurde neulich ein Tötungsdelikt geklärt, was aber auch zeigt: Wir lassen uns immer weitergehend ständig überwachen. In einer solchen Gesellschaft wäre eine Entscheidung gegen die Fußfessel absurd gewesen.
3KonsulW04. Februar 2021
@1 kann ich nicht sagen. Habe noch nie eine in echt gesehen.
2martino6604. Februar 2021
@1 kommt auf das Modell an, sie gibt es auch noch kleiner. Der Akku muss ja auch eine Zeit halten und wird bestimmt nicht jeden Tag gewechselt.
1gabrielefink04. Februar 2021
Zum Foto: Sind diese Fußfessel im Zeitalter der Mikroelektronik tatsächlich so dick und klobig?