Hamburg (dpa) - Der Freispruch des Hamburger Entertainers Karl Dall vom Vorwurf der Vergewaltigung ist rechtskräftig. Die Klägerin habe ihren Berufungsantrag zurückgezogen, teilte das Obergericht Zürich mit. Damit sei der Freispruch vom Dezember 2014 gültig. Dall zeigte sich erleichtert. «Das war ...

Kommentare

(3) Triple-A · 30. Juli 2015
die eigentliche frage ist doch, weshalb die klägerin auf einmal ihren berufungsantrag zurück zog....werden wir wohl nie erfahren.
(2) k408300 · 30. Juli 2015
kann er jetzt entspannt in der Sansibar (Sylt) einen Tisch buchen - da sah ich ihn vor Jahren am Nachbartisch mit 2 Damen
(1) k414366 · 30. Juli 2015
das ist doch gut, allerdings wird vielen immer ein Nachgeschmack bleiben und der Ruf ist ruiniert!
 
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