Frankfurt/Main (dpa) - TV-Moderator Jörg Kachelmann hat den Schadenersatz-Prozess gegen seine ehemalige Geliebte in erster Instanz verloren. Zweieinhalb Jahre, nachdem Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, wies das Landgericht Frankfurt im Zivilverfahren seine Klage auf ...

Kommentare

(46) steffi2009 · 29. Dezember 2013
@45 du wirst es nie lernen, aber wo kein hirn ist, kann man auch nichts verlangen. wenn man denken von dir verlangt, biste schon überfordert
(45) k293295 · 29. Dezember 2013
@44: Das habe ich doch getan! Ich habe das Urteil der Richter als m. E. falsch betitelt. Daraufhin hast du mir Besserwisserei vorgeworfen. Dir gehts doch um gar keine Sache, du willst einfach nur trollen und flamen. Viel Spaß!
(44) steffi2009 · 29. Dezember 2013
@43 selber mal nachdenken und nicht andere kopieren
(43) k293295 · 29. Dezember 2013
@42: Ja, du schreibst niveaulos. Andauernd. Schon die ganze Zeit.
(42) steffi2009 · 29. Dezember 2013
@41 lerne mal deutsch, ich habe niveaulos geschrieben und auf deinem dummen quatsch muss ich nicht antworten
(41) k293295 · 29. Dezember 2013
@40: Kannst keine einzige Frage beantworten, aber andere sind "niveauos"? Das reicht nicht mal fürs Kommunalkino, wo sowieso keiner hingeht, aber Steuergelder fließen.
(40) steffi2009 · 29. Dezember 2013
@39 du bist mir zu niveaulos, kannst nur müll labern, gut das es noch menschen mit niveau gibt, die nachdenken, ein hoch auf den richter, der das richtige urteil gefällt hat
(39) k293295 · 28. Dezember 2013
@37: Warum bist du nicht als weitere Nebenklägerin in dem Prozeß gegen Kachelmann aufgetreten - schließlich hat er dich belogen - und hast dafür gesorgt, daß er in den Knast geht?
(38) neWoutsider · 28. Dezember 2013
@37 Weil er nicht derjenige ist der eine Vergewaltigung inkl. Messer an der Kehle erfunden hat. Es ging in dem Prozess darum das Kachelmann die Frau vergewaltigt haben soll und nicht darum ob er der Saubermann des Jahres ist. btw zu deiner Ironie: Auch Richter machen Fehler. Stimmst du eigentlich auch allen Politikern und religiösen Menschen zu? "Sind ja schließlich Politiker und Geistliche die wissen schon was sie tun. Das versteht der kleine Mann nicht" ;)
(37) steffi2009 · 28. Dezember 2013
oh @36 *ironie an "der dumme richter aber auch, der das nicht gelesen hat" *ironie aus warum zitierst du nicht auch die lügen und widersprüche vom kachelmann?
(36) neWoutsider · 28. Dezember 2013
@35 Es steht doch bei dem Link dabei. Sie hat nachweislich gelogen und es auch zugegeben.
(35) steffi2009 · 27. Dezember 2013
@34 warst du dabei? es sind zweifel vorhanden und das rechtfertigt keinen eindeutigen freispruch. meinst du nicht das der richter auch nachgedacht hat, bevor er das urteil gefällt hat? komisch, das hier alle schlauer sein wollen, wie das gericht
(34) neWoutsider · 27. Dezember 2013
@33 Wahrscheinlich ist auch Kachelmann kein Saubermann bzw narzistisch veranlagt, aber das ändert nichts daran das er eigentlich den saubereren Freispruch hätte bekommen müssen. Image und Karriere sind das Klo herunter, weil die Frau böswillig etwas konstruiert hat, um sich zu rächen. Was hat die Frau noch gleich dabei verloren? Also außer ihrer Glaubwürdigkeit.
(33) steffi2009 · 27. Dezember 2013
----> ZITAT: Andererseits sei zu berücksichtigen, dass auch Kachelmann «in anderen Bereichen ein recht großes Talent an den Tag gelegt hat, Scheinwirklichkeiten zu errichten». man sollte nicht nur einseitig auf der frau rum hacken
(32) Stiltskin · 27. Dezember 2013
@28. Am Dienstag habe ich noch zum Ausdruck gebracht, daß einer von Beiden lügt, es aber für mich schwer ist, zu urteilen. Deine Links zu Meldungen die den Prozeß betreffen, haben einiges Licht in die Angelegenheit gebracht, so daß ich nunmehr der Meinung bin, daß sich die Klägerin eine Story zusammengebalstelt hat, um Kachelmann, aus welchen Gründen auch immer, zu schaden. Vor diesem Hintergrund ist ein Freispruch für Kachelmann absolut nachvollziehbar.
(31) k293295 · 27. Dezember 2013
@28: Und beim 2. Link ist es auf Seite 3: »Es gibt keinen Hinweis darauf, dass es war, wie die Zeugin sagt«, schließt der Gerichtsmediziner seine Ausführungen, »aber sehr viele Hinweise darauf, dass es sich hier um Manipulation handelt.« - Damit ist _für mich_ ein Freispruch wg. erwiesener Unschuld die einzig logische Folge.
(30) k293295 · 27. Dezember 2013
@28: Erstmal danke ich für den Beistand. Schon in Deinem 1. Link sind die Äußerungen von Frau Prof. Greuel und Herrn Prof. Brinkmann erwähnt, die diese beiden auch vor Gericht so getätigt haben, und die eindeutig belegen, daß der Tathergang nach Schilderung der Claudia Dinkel schichtweg unmöglich war.
(29) HansDampf49 · 27. Dezember 2013
@28 Danke für die Links! Sehr interessant!
(28) neWoutsider · 27. Dezember 2013
@27 Geht doch! Jetzt kann man auch diskutieren. Denn es wurde festgestellt das die Klägerin bei so einigem nachweislich gelogen und es später auch zugegeben hat . Der fünfte Textblock. <link> Und bei folgendem Link kann man auf 3 Seiten nachlesen was so alles gelogen war. <link>
(27) steffi2009 · 27. Dezember 2013
@26 ganz einfach, weil beide recht haben können. es wurde nicht eindeutig festgestellt, wer von beiden lügt. es könnte sein, das die geliebte rache geübt hat, genauso könnte es auch so gewesen sein, das kachelmann als star dachte, er kann sich alles erlauben. ergo konnte es keinen 100%igen freispruch geben, wie auch keinen 100%igen schuldspruch. ergo war das das einzig richtige urteil
(26) neWoutsider · 27. Dezember 2013
@25 Man Gehirn einschalten und die richtige Wortwahl dabei treffen. :p Wenn man von der Meinung eines Richters schreibt, schreibt man über seine Subjektive Einschätzung und nicht von seinem objektivem Urteil. Es fehlt aber immernoch die Begründung mit Inhalt. WESHALB findest du es richtig das es nur ein Freispruch 2. Klasse ist?
(25) steffi2009 · 26. Dezember 2013
@24 man gehirn einschalten und alles im zusammenhang lesen. der richter hat ihn NUR 2. klasse freigesprochen, da war der lord anderer meinung. ich fand die entscheidung des richters gut. und nicht mehr und nicht weniger. und wer meint, das der richter falsch geurteilt hat, ist eben in meinen augen ein besserwisser
(24) neWoutsider · 26. Dezember 2013
@23 Gerne! In @16 schriebst du "der richter aber eine andere meinung hatte". Edit: Woher kennst du die Meinung des Richters, wenn du nicht das Urteil als seine Meinung(subjektiv) bezeichnest. P.S.: Ich warte immernoch auf eine Begründung mit Inhalt.
(23) steffi2009 · 26. Dezember 2013
@21 zeige mir eine stelle, wo ich geschrieben habe, dass der richter subjektiv geurteilt hat. eine einzige stelle reicht schon. hättest das schon mit dem besser mit dem lord abstimmen müssen, was du hier schreibst
(22) neWoutsider · 26. Dezember 2013
Inhalt.
(21) neWoutsider · 26. Dezember 2013
@20 Es gibt noch viel schlimmeres als Besserwisser(in diesem Fall eher Kompetenz). Diese Verlierertypen, die zu faul sind etwas zu lesen und dann die Besserwisser dafür angreifen das sie recherchiert, sich eine Meinung gebildet und diese kundgetan haben. Und dann unterstellen sie dem Richter auch noch das er subjektiv urteilte und das Urteil mit seiner eigenen Meinung übereinstimmt. Schlimm solche Leute. Wie wäre es mit einer Begründung weshalb LordR. falsch liegt anstatt giftige Angriffe ohne
(20) steffi2009 · 26. Dezember 2013
@19 oh wie niveauvoll
(19) HansDampf49 · 25. Dezember 2013
@18: Brauchst ein Taschentuch?
(18) steffi2009 · 25. Dezember 2013
ist nur gut, das andere auch so denken wie ich, das du ein besserwisser bist (oder zumindest sein willst) keine ahnung von nix hast, aber mitdiskutieren willst. denk mal drüber nach
(17) k293295 · 25. Dezember 2013
@16: Du kannst halten was du willst und auch so hoch wie du willst. Deswegen hast du von diesem Prozeß trotzdem keine Ahnung, hast das Urteil nicht gelesen und das Gutachten auch nicht. Sehr schlau! ^^ Und jetzt: Tschüß, Troll!
(16) steffi2009 · 25. Dezember 2013
@15 du kommst dir sehr schlau vor. das weiss ja jedes kind, was das heisst. fakt ist, das es deine meinung war, der richter aber eine andere meinung hatte und die halte ich für richtig
(15) k293295 · 25. Dezember 2013
@14: Sehr wohl weiß ich, was ich geschrieben habe. "m. E." ist die Abkürzung für "meines Erachtens". Ich halte mich daher nicht für schlauer sondern erlaube mir eine Meinung zu diesem Urteil.
(14) steffi2009 · 25. Dezember 2013
@12 du weisst selber nicht mehr was du schreibst. du hast geschrieben, das der freispruch falsch ist. also hälst du dich mit deinen informationen für schlauer wie der richter
(13) k293295 · 25. Dezember 2013
@12: Was soll das dumme Getrolle? Ich hab eindeutig gesagt, daß das Gericht seine Meinung/sein Urteil nicht ausgewürfelt hat.
(12) steffi2009 · 24. Dezember 2013
@11 und du meinst, die richter wären doof, weil sie nicht deiner meinung waren und den kachelmann nur in "in dubio pro reo" freigesprochen haben? du glaubst, die hätten sich keine informationen eingeholt?
(11) k293295 · 24. Dezember 2013
@10: Nee, ich wär lieber Staatsanwalt. Was hat das mit Glück zu tun? Zu ner Meinung kommt man nicht durch Glück sondern durch Informationen. Das Gericht würfelt seine Meinung zum Tatvorwurf (nix anderes ist nämlich das Urteil) auch nicht einfach aus. Und wenns nur EINE Meinung geben könnte, wäre keine Berufung und keine Revision je erfolgreich gewesen.
(10) steffi2009 · 24. Dezember 2013
@9 du hättest richter werden sollen. aber zum glück zählt deine meinung nicht
(9) k293295 · 24. Dezember 2013
@8: Der Tathergang, so wie Claudia Dinkel ihn geschildert hat, ist erwiesenermaßen unmöglich. Claudia Dinkel ist lt. psychiatrischem Gutachten "eine notorische Lügnerin, die sich ihre eigene Wahrheit schafft, wann immer sie die Wahrheit nicht akzeptieren will". Der Freispruch "in dubio pro reo" ist daher m. E. falsch, aber als Freigesprochener hat man(n) kein Rechtsmittel.
(8) Stiltskin · 24. Dezember 2013
Das einzige was wir wissen, ist, daß wir nichts wissen. Unbestritten dürfte somit nur sein, daß Einer von Beiden lügt, entweder um Sich selbst zu schützen oder um dem Anderen zu schaden. Ansosnten ist alles pure Spekulation und mancher Kommentar einfach nur albern.
(7) k78544 · 24. Dezember 2013
... es war der Gärtner...
(6) neWoutsider · 23. Dezember 2013
Sie hat die Kerze gehalten! ^^
(5) Spock-Online · 23. Dezember 2013
@2 Du hast daneben gestanden und alles gesehen?
(4) k50369 · 23. Dezember 2013
@3 Muss sie ja, denn sie ist davon überzeugt.
(3) HansDampf49 · 23. Dezember 2013
@2: du kennst die beiden also ganz gut?
(2) k299135 · 23. Dezember 2013
Find ich gut. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass er Dreck am Stecken hat.
(1) k293295 · 23. Dezember 2013
Man(n) sollte sich mit einem Freispruch 2. Klasse nicht zufriedengeben. q.e.d.
 
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