
Berlin (dpa) - Die Ermittlungsbehörden sollen mehr Befugnisse bekommen, um effektiver gegen Geldautomaten-Sprengungen vorgehen zu können. Außerdem sieht ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett beschlossen hat, einen neuen Straftatbestand «Sprengstoffexplosion zur Begehung von Diebstahlstaten» vor.
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