
Berlin - Das Bundeskabinett hat am Freitag einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes zu den kommunalen Altschulden beschlossen. "Wir wollen die gesetzliche Möglichkeit schaffen, damit der Bund die betroffenen Kommunen einmalig dabei unterstützen kann, ihre Altschuldenproblematik zu lösen,
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