Berlin (dts) - Die Bundesregierung hat eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch die dritte Mindestlohnanpassungsverordnung. Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben werden und ...

Kommentare

(4) anddie · 29. Oktober 2020
@3: Ich meinte keine geschlossene Aktion im Betrieb, da reicht schon die Beschwerde eines einzelnen beim Zoll und da sind die ganz fix da und gucken sich das vor Ort an.
(3) Justyphant · 28. Oktober 2020
@2: Da würde ich mir nicht so pauschal Urteile erlauben über andere, weil das in vielen Betrieben gar nicht so einfach ist ... Das hängt viel mit der Dynamik der Mitarbeiter zusammen etc. und es ist gar nicht so einfach, da alle geschlossen zu einer Aktion zu bewegen...
(2) anddie · 28. Oktober 2020
@1: Wenn sich in dem Betrieb keiner drüber beschwert, muss man sich nicht wundern, dass das genau so gemacht wird.
(1) Justyphant · 28. Oktober 2020
Schöner Ansatz, der allerdings nichts an der "Wir müssen ausstempeln und dann so weiterarbeiten"-Problematik in vielen Betrieben ändert. Da muss ebenfalls nachgebessert werden, damit dieses schöne Konzept dann auch wirklich greift...
 
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