
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer juristischen Auseinandersetzung zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutschen Posttochter DHL klargestellt, dass die Regelungen zur Paketabgabe beim Nachbarn rechtmäßig sind. Die Klage, in der die Verbraucherschützer eine Änderung der
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