Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer juristischen Auseinandersetzung zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutschen Posttochter DHL klargestellt, dass die Regelungen zur Paketabgabe beim Nachbarn rechtmäßig sind. Die Klage, in der die Verbraucherschützer eine Änderung der […] mehr

Kommentare

1Nightwash05. Februar um 15:48
mich wundert das das ganze nicht gegen den Datenschutz verstösst der Nachbar sieht ja dann wo man bestellt ^^