Berlin (dts) - Das Bundesjustizministerium hält eine Ausweisung der Straftäter von Köln für möglich - auch wenn sie Flüchtlinge sind, die einen besonderen Schutzstatus genießen. "Je nach Schwere der Sexualstraftaten und bei Wiederholungsgefahr könnte dann auch die Ausweisung von anerkannten […] mehr

Kommentare

7Seraphitas09. Januar 2016
@6 Ja gut ein Brot ist kein Handy / Breiftasche
6k12663509. Januar 2016
@5 Ganz so krass würde ich es nicht sehen. Wenn z.B. Minderjährige im Supermarkt Brot klauen ist das sicherlich nicht in Ordnung und schadet auch dem Eigentümer, aber das wäre (nur als Beispiel) für mich kein Grund jemanden auszuweisen. Bei Sexualstraftaten und schweren Körperverletzungen sähe es schon anders aus. Prinzipiell stimme ich @4 zu.
5Seraphitas09. Januar 2016
Am besten alle Straffällige Flüchtlinge ausweisen! Und egal ob Bürgerkrieg oder nicht, wer nach DE kommt und sich nicht an die DE Gesetze halten kann darf auch nicht in DE bleiben !
4k1759509. Januar 2016
Man sollte zumindest die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. So blöd, es nicht zu tun, ist man in keinem anderen Land der Welt. Ein Land, das sich als Beute darstellt, wird es auch werden. Das Laissez - Faire treibt den Rechtsextremen die Wähler zu. Sollte man so lange warten, bis die Extremisten hier die "Fehlentwicklung" "korrigieren"? Heute habe ich in der Zeitung gelesen, dass die Beantragungen für den "kleinen Waffenschein" stark ansteigen. @3 : Stimmt.
3mikarger09. Januar 2016
Warum "nur" auf Sexualstraftaten und "nur" auf Flüchtlinge beschränken? Wer Asyl will, soll selbstverständlich auch Asyl kriegen. Er unterwirft sich damit aber unserer Rechtsprechung, wie jeder Ausländer mit Wohnsitz in D auch. Und Ausländer (nicht nur Asylanten!) die wiederholt und "schwer" (das muß beides natürlich genau definiert werden) gegen unser Rechtssystem verstoßen, haben ihr Aufenthaltsrecht bzw. den Asylanspruch verwirkt. -> Heimflug
2k4978209. Januar 2016
@1 Gilt das für alle Gesetze? Zum Beispiel auch für angebliche Brandstiftung und Sachbeschädigung bei Angriffen auf Flüchtlingsheime und Flüchtlinge? Ebenso bei Hetze und Propaganda? Oder gilt das nur für jene Gesetze bei denen Ausländer/Flüchtlinge/Mensch en mit Migrationshintergrund ebenso ins Raster fallen? Wie wärs dann mit diskriminierenden Gesetzen, Deutsche mit "Nachweis der Reinrassigkeit" werden gar nicht belangt und dann je nach Länge des Aufenthalts die Strafe erhöhen?
1pittidergrosse09. Januar 2016
Guter Ansatz, aber: Nicht reden, handeln! Und wenn Gesetze oder Bestimmungen im Weg sind: Ändern! Wenn es darum geht die eigenen Staatsbürger zu schröpfen klappt es ja auch.