Berlin - Das Bundesjustizministerium hat den angekündigten Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter verpflichten soll, die an ihre Kunden vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Ziel sei es, die Aufklärung von Straftaten im Internet zu verbessern, teilte das Ministerium am Montag ...

Kommentare

(1) carnok · 22. Dezember 2025
Anstatt alle BürgerInnen unter Generalverdacht zu stellen, sollte die Politik auf Experten wie die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider oder den Deutschen Anwaltverein hören. Diese fordern das Quick-Freeze-Verfahren, da es gezielt Daten bei Verdacht einfriert und somit unsere Grundrechte schützt, ohne die Ermittlungsarbeit unmöglich zu machen. (<link> )
 
Suchbegriff