Berlin - Das Bundesjustizministerium (BMJV) setzt sich auf europäischer Ebene für eine sogenannte "Nur Ja heißt Ja"-Regelung im Sexualstrafrecht ein für Fälle, bei denen Jugendliche betroffen sind. Bislang gilt in Deutschland das Prinzip "Nein heißt Nein". "Auf europäischer Ebene wird derzeit die […] mehr

Kommentare

1jub-jub16. März um 22:24
Gibt es dann dazu ein Formular, dass ausgefüllt werden kann, damit es später vor Gericht (z. B. nach einer Trennung) Bestand hat?