Berlin - Wer K.-o.-Tropfen für Vergewaltigungen oder Raubüberfälle einsetzt, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Das Bundesjustizministerium veröffentlichte am Montag einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auf die besondere Gefährlichkeit dieser Taten reagiert ...

Kommentare

(1) BobBelcher · 24. November um 11:04
Versuchter Totschlag würde wohl passen. Eine kleine Überdosierung und das wars dann. Wer sowas billigend in Kauf nimmt, sollte nicht anders bestraft werden.
 
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