Berlin - Wer K.-o.-Tropfen für Vergewaltigungen oder Raubüberfälle einsetzt, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Das Bundesjustizministerium veröffentlichte am Montag einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auf die besondere Gefährlichkeit dieser Taten reagiert […] mehr

Kommentare

1BobBelcher24. November 2025
Versuchter Totschlag würde wohl passen. Eine kleine Überdosierung und das wars dann. Wer sowas billigend in Kauf nimmt, sollte nicht anders bestraft werden.