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"Über die Erstberatung hinaus unterstützen wir keine Menschen, die selbst Hass im Netz verbreiten. Fällt eine Person durch diskriminierende Äußerungen auf oder ist Teil von antidemokratischen Gruppierungen, kann diese nach einem individuellen Check des Beratungsteams aus der weiteren Beratung und der Prozesskostenfinanzierung ausgeschlossen werden." Liegt es daran?