Mannheim (dpa) - In Baden-Württemberg hat die Justiz die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied in einem veröffentlichten Beschluss, dass die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr noch diese Woche außer Vollzug gesetzt werden müssen. […] mehr

Kommentare

20k6393209. Februar 2021
Und wieso sind die Voraussetzungen jetzt plötzlich nicht mehr gegeben?! Weil es so arschkalt und glatt ist, dass sich eh keiner mehr raustraut?
19Hannah08. Februar 2021
14.12.2020: Hoher Kundenandrang im Einzelhandel <link> Dein Kommentar: "Die Maßnahmen sind großteils total krank!"
18Hannah08. Februar 2021
05.11.2020: Umfrage: Mehrheit hält aktuelle Corona-Maßnahmen für angemessen <link> Dein Kommentar: "Erschreckend ist, dass über 70% des Volkes die massiven Freiheitseinschränkungen gutheißen. Freiheit ist aber das höchste Gut unseres Grundgesetzes. Dem deutschen Volk ist wahrscheinlich nicht mehr zu helfen.."
17Hannah08. Februar 2021
20.10.2020 Kampf gegen Corona führt zu massiven Einschränkungen <link> Dein Kommentar: "Absolut unmenschlich und verfassungswidrig! "
16Hannah08. Februar 2021
@14 : "Hätten alle MP's ihren gesunden Menschenverstand benutzt (statt "Experten" zu glauben) wäre der knallharte November-Lockdwon Realität geworden ... " - du irrst dich. Die Experten haben einen harten Lockdown gefordert, aber die heilige Kuh "Wirtschaft" sprach dagegen. "... wir stünden heute sicher besser da". Woher der Sinneswandel? Das klang doch früher ganz anders bei dir. Darf ich dich mal zitieren?
15AS108. Februar 2021
@13 Das mag der VGH Mannheim so sehen - die Richter sind ja frei in ihrer Entscheidung - deswegen ist es aber noch lange nicht korrekt.
14Calinostro08. Februar 2021
@11 Hätten alle MP's ihren gesunden Menschenverstand benutzt (statt "Experten" zu glauben), wäre der knallharte November-Lockdwon Realität geworden und wir stünden heute sicher besser da. Stattdessen wurde mal hier, mal da an der Einschränkung der Freiheitsrechte herumgeschraubt - ohne wirklichen Plan! Drei Wochen wirklich daheim zu bleiben hätte der Großteil der Bevölkerung bestimmt verstanden (sogar ich als Maßnahmengegner und Grundrechteverteidiger). Jetzt zieht sich das Monate hin...
13thrasea08. Februar 2021
Doch, doch. Der Umkehrschluss lässt sich sogar belegen, wie ich gerade gesehen habe. Und zwar mit drei Beschlüssen des VGH Mannheim, mit denen im Dezember Eilanträge gegen die Ausgangsbeschränkung abgelehnt wurden. "Die nächtliche Ausgangssperre diene dem legitimen Ziel"..., "Die Ausgangssperre sei ein geeignetes Mittel"..., "Die nächtliche Ausgangssperre sei auch verhältnismäßig." <link>
12AS108. Februar 2021
@5 Der Umkehrschluss ist nicht zulässig. Muß ich hier nochmal an die Kriterien für Verhältnismäßigkeit erinnern? Die Ausgangssperre bringt keinen nachgewiesenen Mehrwert gegenüber der milderen Maßnahme der Kontaktbeschränkung, also fehlt es an der Erforderlichkeit. Auch mein Landkreis meinte, bei einer Inzidenz von über 200 könne man eine Ausgangssperre anordnen. Hat keine Woche gehalten, bis sie zurückrudern mussten - weil entsprechende Leute eben geklagt hatten.
11thrasea08. Februar 2021
@10 Japp, diese Fehler vor dem November-Lockdown haben wohl alle MinisterpräsidentInnen gemacht. Hinterher ist man immer schlauer. Aber was jetzt? Willst du alle 16 ihre Amtes entheben, weil du niemandem mehr vertrauen kannst? Ein wenig konstruktiver Ansatz. Oder vielleicht doch lieber versuchen, von der inzwischen dazugewonnenen Erfahrung zu profitieren?
10Calinostro08. Februar 2021
@7 Was soll diese Aussage? Ich habe mich schon im Dezember mit einer VGH-Klage gegen die Einschränkungen der Freiheitsrechte befasst. Und Kretschmann hat sich erst gestern dahingehend erklärt, dass er vor dem November-Lockdown "light" schwere Fehler gemacht hat. Übrigens mit blödsinniger Begründung. Wer diesem Mann noch vertraut, darf es aber gerne tun.
9thrasea08. Februar 2021
@8 Ja, sicher - kein Einwand.
8k14079108. Februar 2021
@5 Das ist schon richtig. Jedoch ist nun die Inzidenz viel geringer und die Maßnahme ist nun offensichtlich nicht mehr angemessen und muss auf den Prüfstand, was die Politik versäumt oder sogar absichtlich hinauszögert.
7thrasea08. Februar 2021
@6 Das Gericht ist offensichtlich anderer Meinung, auch wenn du noch so sehr Bluthochdruck hast und in deinem grenzenlosen Jubel auf den Ministerpräsidenten einprügelst... Lässt tief blicken!
6Calinostro08. Februar 2021
@5 Geeignet war sie nie; nur ein verzweifelter Versuch, die Menschenrechte einzuschränken - in der Hoffnung, dass die Zahlen sinken. Warum soll die Seuche in BW nach 20 Uhr und in BY nach 21 Uhr gefährlicher sein als tagsüber und warum ist sie in anderen Bundesländern nachts gleich gefährlich?
5thrasea08. Februar 2021
"Der 1. Senat argumentierte, die Regelung des Bundeslandes habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt." Das heißt doch im Umkehrschluss, dass die Ausgangsbeschränkung bei der Einführung und den damaligen Inzidenzen etc. eine geeignete und angemessene Maßnahme war.
4Calinostro08. Februar 2021
Wer sich über "Müschterpräsident" wundert: So redet Winfried Kretschmann wirklich. In schwäbischen Kreisen nennt man ihn deshalb auch gerne den "Spotzer"...
3Calinostro08. Februar 2021
YEAH!!! Endlich ist diese unlogische Ausgangssperre vom Tisch. Der VGH-Beschluss ist übrigens unanfechtbar. Wenn Winfried Kretschmann einen Funken Anstand hat, sollte er umgehend als "Müschterpräsident" zurücktreten: Vollkommenes Versagen schon beim Verzicht auf einen knallharten Lockdown im November, zu dem ihm mindestens zwei intelligente Köpfe geraten haben (Strobl, Kurz). Absolute Angst vor Ansteckung eines über 70-jährigen, der auch noch mal zur Wahl antritt. Ab in den Ruhestand, Winfried!
2k14079108. Februar 2021
Richtig so, Freiheitsrechte sind schnell weggenommen, aber um die Rückgabe kümmert sich dann keiner mehr. Die Entscheidung ist eine Mahnung an alle anderen, regelmäßig fortlaufend zu prüfen, ob verhängte Maßnahmen noch verhältnismäßig sind.
1AS108. Februar 2021
Das setzt ja voraus, daß nächtliche Ausgangssperren mehr gegen die Pandemie ausrichten als Kontaktbeschränkungen, das wesentlich mildere Mittel. Das wage ich zu bezweifeln.