Doch, doch. Der Umkehrschluss lässt sich sogar belegen, wie ich gerade gesehen habe. Und zwar mit drei Beschlüssen des VGH Mannheim, mit denen im Dezember Eilanträge gegen die Ausgangsbeschränkung abgelehnt wurden. "Die nächtliche Ausgangssperre diene dem legitimen Ziel"..., "Die Ausgangssperre sei ein geeignetes Mittel"..., "Die nächtliche Ausgangssperre sei auch verhältnismäßig."
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